Vorsorge

Kleinkinder:

Bei allen Auffälligkeiten der Augen ab der Geburt eines Kindes sollte der Augenfacharzt möglichst sofort aufgesucht werden.

 

Routineuntersuchungen um „verstecktes Schielen“, drohende Schwachsichtigkeit eines oder beider Augen auszuschließen, sollten bei den Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen mit 1 und 2 Jahren sowie bis ins Schulalter jährlich durchgeführt werden. Eine seriös verlässliche Aussage ist bei diesen Untersuchungen nur bei erweiterter Pupille zu machen.


Kinder:

Ab dem Schulalter gilt wiederum, dass bei allen Auffälligkeiten (inkl. Teilleistungschwächen u. Lernschwierigkeiten, Kopfschmerzen) sofort der Augenfacharzt konsultiert werden sollte, Routineuntersuchungen sollten alle 2 Jahre bis zum 18. Lebensjahr durchgeführt werden. Auch hier ist bei allen Auffälligkeiten nur eine sichere Aussage bei erweiterter Pupille möglich.


Erwachsene:

Routineuntersuchungen vom 18.-40. Lebensjahr mindestens alle 5 Jahre, vom 40.-60. Lebensjahr mindestens alle 2 Jahre, dann jährlich um schleichende Krankheiten, die im schlimmsten Fall zur Erblindung führen können – wie z.B. das Glaucom, der Grüne Star – rechtzeitig zu erkennen.

 

Bei Sehverschlechterung, Schmerzen, Kopfschmerzen, Sehstörungen im weitesten Sinn, sollte der Augenfacharzt sofort aufgesucht werden.


Bei internistischen Allgemeinerkrankungen wie Zuckerkrankheit, Bluthochdruck, verschiedenen Medikamenten (weist Sie sicher der verordnende Arzt darauf hin) muss der Augenfacharzt regelmäßig besucht werden.

Gleich hier ein Termin reservieren unter ONLINE-Terminanfrage.


Informationsmaterial:






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Dr. Markus Thaler, Facharzt für Augenheilkunde

Gilmstraße 3, 6800 Feldkirch