Orthoptik


Der Begriff

Unter dem Begriff: Orthoptik (früher "Sehschule”) versteht man eine augenheilkundliche Spezialabteilung, die auf Diagnose und Therapie von funktionellen Störungen des ein- und beidäugigen Sehens spezialisiert sind, wobei hier Augenarzt und OrthoptistIn Hand in Hand arbeiten um die  jeweiligen Kompetenzen zu bündeln.

 

Der Beruf der OrthoptistIn gehört zu den gehobenen medizin-technischen Berufen. Die Ausbildung wird an einer Fachhochschule in Salzburg oder Wien absolviert.

Die Tätigkeit der Orthoptistin besteht in der Prävention, der Diagnostik und Therapie von Sehstörungen des Einzelauges sowie von Störungen im Zusammenwirken beider Augen, wie dem angeborenen oder erworbenen Schielen nach Unfällen oder Krankheiten. Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist die optische Rehabilitation schwer Sehbehinderter, z.B. durch Anpassung vergrößernder Sehhilfen.

WER

Kinderaugen – gutes Sehen ist keine Selbstverständlichkeit

 

Rechtzeitiges Handeln und Vorsorge ist ganz wichtig– eine übersehene Anomalie kann zu einer unwiederbringlichen Beeinträchtigung in der Entwicklung der Sehleistung und damit auch der Allgemeinentwicklung Ihres Kindes führen - Ihr Kind wird es Ihnen später danken!

So sollte zum Beispiel eine drohende Sehschwäche möglichst in den ersten vier Lebensjahren erkannt und therapiert werden, denn mit fortschreitendem Alter wird eine Therapie zunehmend schwieriger und ab dem 10. Lebensjahr nahezu unmöglich. Je früher mit einer entsprechenden Therapie begonnen wird, umso rascher und erfolgreicher wird sie sein – verlieren sie also keine wertvolle Zeit!

 

Die Entwicklung der Sehkraft ist eine Leistung des Gehirns und wird in den ersten Lebensjahren weitgehend abgeschlossen. Bei ausbleibendem Erlernen kann in späteren Jahren keine Operation oder Therapie eine mögliche Sehschwäche ausgleichen!

 

  • Eine reduzierte Sehentwicklung führt auch zu einer verzögerten Allgemeinentwicklung!
  • Lern- und Konzentrationsprobleme
  • Einschränkung in der Berufswahl, z.B. durch eine reduzierte Sehleistung oder durch ein fehlendes räumliches Sehen.
  • Probleme bei der Konzentration und verminderte Belastbarkeit bei Arbeiten in Schule und Beruf.
  • Schwerwiegende Sehbehinderung bei Verlust des „guten“ Auges (z. B. durch Verletzungen)
  • Soziale Probleme durch kosmetisch auffälliges Schielen

Erwachsene, wenn

  • ein unbehandeltes oder unbekanntes Schielen aus der Kindheit zunehmende Probleme bereitet (z.B. eine zunehmende Schielstellung)
  • ein bekanntes Schielen dekompensiert (zunehmende Doppelbilder, Augen- /Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen ...)
  • plötzlich Doppelbilder auftreten (Schlaganfall, Schilddrüsenerkrankungen, Augenmuskelentzündungen, neurologische Erkrankungen ...)

WANN

Wann muss mein Kind zum Augenarzt?

 

Eine augenfachärztliche Untersuchung ist vom Kleinkind und Säuglingsalter bis ins hohe Alter möglich.

Die im Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungstermine für eine Augenuntersuchung (10. – 14. Lebensmonat und 22. – 26. Lebensmonat) sind sehr wichtige Screening Untersuchungen um mögliche krankhafte Veränderungen frühzeitig zu erkennen. 

  • Im ersten Lebensjahr (bei Auffälligkeiten in der Anamnese, Bsp. Frühgeburt)
  • Erste Mutter-Kind-Pass Untersuchung (10. bis 14. Lebensmonat)
  • Zweite Mutter-Kind-Pass Untersuchung (22. bis 26. Lebensmonat)
  • 3. bis 4. Lebensjahr: subjektive Tests können schon sicherer durchgeführt werden
  • 5. bis 6. Lebensjahr: als Vorbereitung für den Schuleintritt

Bei Auffälligkeiten und bei erforderlicher Therapie können häufigere Untersuchungs- und Kontrollintervalle notwendig werden.

 

Wichtig: Die schlechte Sehleistung eines, manchmal auch beider Augen bleibt den Eltern oft verborgen!

ABLAUF

Die Untersuchung von Kindern benötigt Erfahrung und eine besondere Zuwendung von Untersucher und ist in jedem Lebensalter möglich. Bereits in den ersten Lebenswochen können Sehfehler (Kurz-, Weit- oder Stabsichtigkeit) oder andere Anomalien der Augen sicher diagnostiziert werden.

 

Die Untersuchung umfasst in der Regel folgende Schritte

  • Sehtest (mit geeigneten Testverfahren ab dem 1. Lebensjahr möglich)
  • Abdecktest (zur Untersuchung eines möglichen Schielens)
  • Prüfung der Beweglichkeit der Augen
  • Prüfung der beidäugigen und der räumlichen Wahrnehmung
  • Kontrolle der zentralen Fixation
  • Objektive Bestimmung der Brechkraft des Auges (Skiaskopie)
  • Durchleuchtungstest zum Aufdecken von Hornhaut- und Linsentrübungen
  • Augenhintergrunduntersuchung bei erweiterter Pupille
  • Klinische Untersuchung des äußeren Auges (ev. an der Spaltlampe)

Das "Eintropfen" (Skiaskopie)

Cyclopentolat Augentropfen erweitern die Pupille und verhindern die Akkomodation der Linse. Unter diesen Voraussetzungen kann mittels Skiaskopie eine exakte Bestimmung des Sehfehlers in jedem Lebensalter auch ohne Mitarbeit des Untersuchten durchgeführt werden. Für die Verordnung einer Brille beim Kind ist die Durchführung der Skiaskopie unerlässlich! Die Erweiterung der Pupille hält ca. 24-36 Stunden an. In dieser Zeit ist die Lesefähigkeit beeinträchtigt.

THERAPIE

Die Behandlung der Sehschwäche und des Schielens ist bei konsequenter Durchführung meist einfach und sehr erfolgreich

Brillenverordnung: nur mit einem exakten Ausgleich eines Sehfehlers (Brille) kann das kindliche Auge das Sehen erlernen.

Prismenverordnung: dient zum Ausgleich einer Schielstellung der Augen und damit der Vermeidung von Doppelbildern oder ermöglicht die Entwicklung des beidäugigen Sehens (Stereosehen).

Ein- oder wechselseitiges Verkleben der Augen: zur gezielten Förderung eines Auges

In manchen Fällen wird eine Schiel-Operation erforderlich.

 

WICHTIG

Entgegen den Befürchtungen der Eltern sind die Untersuchungen im allgemeinen gut durchführbar. Die Untersuchungen sind schmerzfrei, Kinder sind neugierig, und wir gehen die Sache spielerisch an.

Die Untersuchung sollte in einer wachen Phase des gewohnten Tagesrhythmus erfolgen. Also möglichst nicht zur Essenszeit oder während des gewohnten Mittagsschlafes. Bei ihrer Terminplanung sollte bedacht werden, dass die Untersuchung Zeit braucht (das Tropfschema fordert ein zweimaliges Eintropfen im Abstand von jeweils 20 Minuten). Die Wirkung der Tropfen hält bis zu 24 Stunden an. In dieser Zeit sehen die Kinder vor allem in der Nähe unscharf. In aller Regel normalisiert sich der Zustand bis zum nächsten Tag. In wenigen Fällen kann es durch die Tropfen vorübergehend zu geröteten Wangen, Müdigkeit oder Fieber kommen.

Ihr Kind sollte zumindest eine Woche vor der Untersuchung fieberfrei sein.

weiterführende Information auf: www.orthoptik.at

Dr. Markus Thaler, Facharzt für Augenheilkunde

Mühletorplatz 1a, 6800 Feldkirch